Leistungen und Ablauf

Leistungen
  • Psychotherapie (Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Verhaltenstherapie)
  • Gespräche mit Bezugspersonen und Helfern
  • Entwicklungsdiagnostik (Intelligenztests, psychodynamische Testverfahren, Entwicklungsfragebögen)
  • Videosprechstunde

Bitte » kontaktieren Sie mich telefonisch, so dass wir einen Termin zu einem Erstgespräch (Psychotherapeutische Sprechstunde) vereinbaren können. Zu diesem Termin bringen Sie bitte alle wichtigen Unterlagen (s. Hinweise zum Erstgespräch) mit.

Im Erstgespräch haben wir die Möglichkeit, uns kennenzulernen und zu klären, ob eine Psychotherapie bei der vorliegenden Problematik Ihres Kindes indiziert ist. Anschließend finden weitere Termine statt, bei denen diagnostische Verfahren zum Einsatz kommen, es werden lebensgeschichtliche Daten erfasst und die Therapieplanung eingeleitet.

Zur Therapiebeantragung muss eine somatische Abklärung beim Kinder- und Hausarzt erfolgen. Falls Sie schon einen aktuellen Konsiliarbericht erhalten haben, bringen Sie diesen bitte mit. Sollten wir uns zu einer Therapie entschließen, werden die Antragsunterlagen durch mich an die Krankenkasse gesendet.

Für die Erstvorstellung Ihres Kindes sind einige Dinge wichtig, die Sie im Folgenden aufgelistet finden. Bitte bringen die diese Unterlagen mit. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben, nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf, ich helfe Ihnen gerne weiter.

     •   Versichertenkarte Ihres Kindes
Bitte bringen Sie zur Erstvorstellung immer eine gültige Versichertenkarte Ihres Kindes mit. Die Behandlung von gesetzlich versicherten Patienten ist ohne gültigen Versicherungsnachweis im jeweiligen Quartal nicht möglich. Dies gilt im Übrigen auch im weiteren Verlauf der Behandlung bei laufenden Terminen.

     •   Einverständnis aller Sorgeberechtigten
Für die psychotherapeutische Behandlung Ihres Kindes ist in der Regel das Einverständnis aller Sorgeberechtigten wichtig. Sollten Sie als Eltern den Termin zur Erstvorstellung nicht beide gemeinsam wahrnehmen können, so bringen Sie bitte zum Termin ein unterschriebenes Einverständnis des jeweils anderen Sorgeberechtigten mit. Das entsprechende Formular dafür finden Sie » hier als Download.

Außerdem sind für die Erstvorstellung folgende Unterlagen wichtig und hilfreich. Bitte bringen Sie diese in Kopie mit.

  • Vorbefunde Ihres Kindes vom SPZ, Kinder- und Jugendlichenpsychiaterinnen und -psychiater (frühere ärztliche oder psychologische Berichte, Berichte vom Jugendamt/ HPG, spezielle Berichte der Schule)
  • Kindergartenberichte bei Kindern im Vorschulalter
  • Schulzeugnisse bei Schulkindern
  • das gelbe Vorsorgeheft vom Kinderarzt (dieses bitte nicht kopieren)
  • Informationen über aktuell oder früher eingenommene Medikamente
  • Formular zur » Einverständniserklärung bei getrennt lebenden Eltern
Gesetzliche Krankenkassen

Die ersten Termine (Individuelle Psychotherapeutische Sprechstunde, probatorische Sitzungen) werden gegen Vorlage der Versichertenkarte von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Erst im Anschluss erfolgt ein Antrag auf Psychotherapie bei der Krankenkasse Ihres Kindes, der von der Praxis gestellt wird. Die Therapie wird dann von der Krankenkasse genehmigt.

In der Regel wird zunächst eine Kurzzeittherapie beantragt, welche je nach Therapieverlauf und Indikation nach gemeinsamer Absprache in eine Langzeittherapie umgewandelt werden kann. Eine tiefenpsychologische Psychotherapie dauert zwischen einem halben und zwei Jahren, bei in der Regel einem festen Termin pro Woche.

 

Private Krankenkassen/Beihilfe

Bei den Privatkassen werden die Kosten für die Behandlung entsprechend der Vertragsbedingungen der jeweiligen Kasse übernommen.

Bitte informieren Sie sich über Ihren Tarif. Die Beihilfe übernimmt die Kosten für fünf probatorische Sitzungen. Anschließend muss ein Therapieantrag gestellt werden. Alle wichtigen Informationen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Beihilfestelle. Bitte beantragen Sie die entsprechenden Unterlagen, die Ihnen dann zugesendet werden.

 

Selbstzahler

Bei Selbstzahlern richtet sich die Vergütung nach der » Gebührenordnung für Psychotherapeuten. In diesem Fall gehen keine Informationen an die Krankenkassen.

Eine Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie ist bei folgenden psychischen Störungen indiziert:

  • Regulationsstörungen in der frühen Kindheit (Schreibabys, Fütterstörungen)
  • Ängste (bei Trennungsproblemen, soziale Ängste, Schul- und Leistungsängste, phobische Störungen)
  • Zwänge und Tic-Störungen
  • Depressive Entwicklungen (sozialer Rückzug, Stimmungsschwankungen, Traurigkeit, Interessenslosigkeit)
  • Traumatische Erlebnisse (sexuelle Übergriffe, Gewalterfahrungen)
  • Psychosomatische Symptome (Bauchschmerzen, Kopfschmerzen)
  • Essstörungen (Anorexia Nervosa, Bulimia Nervosa, Adipositas)
  • Aggressives und oppositionelles Verhalten (keine Regeleinhaltung, respektloses und freches Verhalten)
  • Selbstverletzendes Verhalten
  • Suizidales Verhalten
  • ADHS und ADS (motorische Unruhe, Konzentrationsprobleme und Impulsivität)
  • Einnässen und Einkoten (nach dem 5. Lebensjahr)
  • Dissoziales Verhalten (Weglaufen, Stehlen, Schule schwänzen und Lügen)
  • Entwicklungsdiagnostik (Intelligenztests, psychodynamische Testverfahren, Schulleitungs- und Konzentrationstests, Entwicklungsfragebögen)
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie

Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie möchte die Ursachen für Symptome klären. Sie geht davon aus, dass psychische beziehungsweise psychosomatische Beschwerden aufgrund ungelöster unbewusster innerseelischer Konflikte entstehen.

Diese Therapieform gehört zu den "psychodynamischen" Verfahren. Als "Psychodynamik" wird das Zusammenspiel von bewussten und unbewussten Motiven, Wünschen und Ängsten bezeichnet, das unser Erleben und unsere Beziehungsmuster bestimmt. Diese Entwicklung ergibt sich für jeden Menschen aus seiner individuellen Lebengeschichte und ist somit einzigartig. Innere Konflikte bedeuten eine Beeinträchtigung für unser Leben, da widerstreitende Wünsche und Befürchtungen zu Symptomen führen. Diese können sich psychisch oder körperlich ausdrücken. Gerade im Kinder- und Jugendalter hemmen solche Konflikte die Entwicklung. Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie zielt darauf ab, diese inneren Konflikte auszumachen und zu bearbeiten.

Diese Veränderung wird maßgeblich durch die therapeutische Beziehung gestützt. Sie bietet dabei den geschützten Rahmen, innerhalb dessen neue Beziehungserfahrungen gemacht und neue - noch ungewohnte - Verhaltensweisen ausprobiert werden können.

Bei Kindern und Jugendlichen verwende ich verschiedene Techniken aus der Spieltherapie, gestalttherapeutische Elemente, imaginative Verfahren, therapeutisches Sandspiel, Gesprächstherapie und andere psychodynamische Verfahren. Begleitend zur Therapie der Kinder finden regelmäßig Gespräche mit den Bezugspersonen statt.

 

Verhaltenstherapie

Die Verhaltenstherapie (VT) legt den Fokus auf aktuelles Problemverhalten und dessen lebengeschichtliche Lernentwicklung. Als eine der wichtigsten Grundannahmen der VT gilt, dass Verhalten gelernt ist und wieder verlernt werden kann.

Neben den Lernerfahrungen werden auch Gefühle, aufrechterhaltende Bedingungen, soziale Beziehungen und vor allem Gedanken berücksichtigt.

Durch eine genaue Analyse aller Faktoren wird ein Behandlungsplan erstellt, der eine aktive Mitarbeit von den Kindern/Jugendlichen und dessen Bezugspersonen voraussetzt. Denn um neue Verhaltensweisen zu etablieren, müssen diese geübt und so verfestigt werden.

 

Tiergestützte Therapie

Tiergestützte Therapie ist stets als ergänzende Technik zu den oben genannten Verfahren zu verstehen. Der Vorteil an tiergestützter Therapie ist, dass die Tiere vorurteilsfrei auf den Menschen zu gehen und sich sich nicht von äußerlichen Merkmalen beirren lassen. Außerdem regt die Arbeit mit Tieren alle Sinne an, so dass ein umfassenderes Lernen und Begreifen möglich ist.

Tiere geben eine unmittelbare, sowie ehrliche Rückmeldung darüber, wie sie bestimmte Verhaltensweisen finden. So können Kinder und Jugendlichen noch besser verstehen, welche emotionale Konsequenzen ihr Handeln beim Gegenüber auslöst. Durch die Arbeit mit dem Tier ist es für Kinder und Jugendliche einfacher mit dieser Rückmeldungen umzugehen.

Beide Verfahren werden von den Krankenkassen übernommen.